AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weckenmann Artistry
Weckenmann Anlagentechnik GmbH & Co. KG
Birkenstraße 1, 72358 Dormettingen
| Anwendbar im Geschäftsverkehr mit Privatpersonen, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1 Geltungsbereich Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Weckenmann Artistry an den Auftraggeber erfolgen ausdrücklich nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als Weckenmann Artistry ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich auch für alle künftigen derartigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2 Vertragsschluss Die Angebote von Weckenmann Artistry werden auf der Grundlage von Kundenanfragen erstellt. Die Angebote und Beschreibungen von Produkten und Dienstleistungen von Weckenmann Artistry sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind. Der Vertrag kommt mit der Auftragsannahme von Weckenmann Artistry zustande.
3 Vertragsgegenstand Der Vertragsgegenstand wird durch das Angebot von Weckenmann Artistry umfassend und abschließend beschrieben. Über das Angebot hinausgehende Merkmale oder Eigenschaften gelten nur als vereinbart, wenn sie von Weckenmann Artistry schriftlich bestätigt worden sind.
4 Preise / Zahlungsbedingungen Die im Angebot von Weckenmann Artistry angegebenen Preise sind Bruttopreise ab Werk einschließlich der auf den Vertragsgegenstrand entfallenden Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich in €. Die Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, jedoch längstens 2 Monate nach Eingang der Bestellung bei Weckenmann Artistry. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Kosten für Fracht, Porto, Versicherung, Verpackung und sonstigen Versandkosten. Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit dem Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Waren auf den Auftraggeber über. Die Zahlung der Vergütung wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung von Weckenmann Artistry 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, sofern keine Zahlung auf dem angegebenen Konto eingegangen ist. Im Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Weckenmann Artistry berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
5 Lieferung Bei den im Angebot bzw. Auftragsannahme genannten Terminen handelt es sich um voraussichtliche Liefertermine, die unverbindlich sind.
6 Gewährleistung Offensichtliche Mängel der Ware sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu beanstanden. Sachmängel und versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Prüfung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der Gewährleistungsfristen von einem Jahr geltend gemacht werden. Ist der Auftragnehmer Unternehmer handelt es sich um ein Handelsgeschäft und die Vorschriften des HGB’s finden Anwendung. Für die Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Weckenmann Artistry nur bis zur Höhe des Auftragwertes. Herabsetzung des Kaufpreises, Rückgängigmachung des Vertrags oder Schadensersatz statt der Leistung sind erst nach Fehlschlagen eines Versuches der Nacherfüllung möglich. Dies gilt nicht bei einer endgültigen Erfüllungsverweigerung der Weckenmann Artistry oder wenn dem Auftraggeber ein Abwarten der Nacherfüllung nicht zuzumuten ist.
7 Eigentum / Sicherung der Forderung Das Erzeugnis bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von Weckenmann Artistry. Ansprüche des Auftraggebers gegen die Weckenmann Artistry auf diesem Geschäftsverhältnis sind nicht abtretbar. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen der Weckenmann Artistry aus diesem Geschäftsverhältnis nur mit solchen Forderungen ausrechnen, die unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
8 Haftungsausschlüsse In den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit der Weckenmann Artistry oder eines Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen haftet diese nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet sie nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, wegen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung) und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9 Verjährung Soweit eine neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatz-ansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr.
10 Datenschutz Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die für die Abrechnung und sonstige Durchführung des Vertragsverhältnisses benötigten Daten im Sinne des gültigen Datenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten werden von Weckenmann Artistry nur weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.
11 Bonitätsprüfung Soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Weckenmann Artistry erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden, ist Weckenmann Artistry dazu berechtigt, zur Prüfung der Bonität bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünftige über personenbezogene Daten des Auftraggebers einzuholen.
12 Gerichtsstand / Salvatorische Klausel Verbraucher: Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart, wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Unternehmer: Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des HGB’s, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Stuttgart Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Dormettingen, 26. April 2017